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Einen Wohnkredit, wie man oft in Österreich sagt, oder auch Bauspardarlehen, wie die Deutschen ihn nennen, vergeben verschiedene Baufinanzierer. Gemeint sind hiermit die Bausparkassen. Nur diesen Institutionen ist es erlaubt, diese Art von Geschäften zu betreiben. Es ist möglich, über fast jede Bank, die mit einem Bausparinstitut zusammenarbeitet, einen Wohnkredit zu beziehen. Die Bausparkassen sind sozusagen Kooperationspartner der Geldinstitute. Natürlich sind einige Voraussetzungen zu erfüllen, um in den Genuss des begehrten Kredits zu kommen. Nach §1 BSpKG hat der Sparer auf dieses Darlehen einen Rechtsanspruch, der in diesem Paragraphen geregelt ist. Merkmal eines Bausparvertrages ist, dass für die gesamte Darlehenslaufzeit eine Zinsfestschreibung gilt. Von Vorteil ist, dass der Bauspar-Kunde jederzeit Sonderzahlungen leisten kann.

Diese Art von Kredit kommt dann in Frage, wenn es darum geht, ein Wohneigentum zu finanzieren, sei es ein Haus zu kaufen oder zu bauen. Dies gilt ebenso für den Erwerb einer Eigentumswohnung oder der Renovierung und Erweiterung einer bestehenden Immobilie. Da der Einkommensanteil momentan in etwa halb so hoch wie vor ungefähr zehn Jahren ist, ist der Erwerb eines Eigenheims jetzt sehr empfehlenswert.

Empfehlung: Privathaftpflicht